Gesuche

Richtlinien

Es werden nur Gesuche bewilligt, die den Stiftungsrichtlinien entsprechen.

In der Regel werden keine Gesuche für kommerzielle Projekte, Betriebs- und Forschungsbeiträge, Bauprojekte, Tier- und Umweltschutzprojekte, Nachfinanzierungen, Firmen- und Werbeanlässe, Tagungen und Jubiläen, Seminare, Symposien und Kongresse unterstützt.

Zudem werden in der Regel keine regelmässige, jährliche Beiträge ausgerichtet, sondern zumindest ein Zweijahresrhythmus beachtet.

Unterlagen

Projekte, welche die Förderkriterien erfüllen, können jederzeit eingereicht werden, müssen aber zwingend über das Online-Formular der Koch-Berner-Stiftung gestellt werden. Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden benötigt:

  • Begleitschreiben/Motivations-begründung
  • Projektbeschrieb (als Anhang)
  • Budget und Finanzierunskonzept (als Anhang)
  • Bankverbidnung

Allfällige Fotos bitte in komprimierter Form als Anhang beifügen.

Entscheid

Nach Eingang des Gesuchs erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung.

Der definitive Entscheid fällt in der Regel innerhalb von 6 bis 8 Wochen. Sie erhalten in jedem Fall einen schriftlichen Bescheid (meistens per Email).

Rekurse und Wiedererwägungsgesuche sind nicht möglich.