Es werden nur Gesuche bewilligt, die den Stiftungsrichtlinien entsprechen.
In der Regel werden keine Gesuche für kommerzielle Projekte, Betriebs- und Forschungsbeiträge, Bauprojekte, Tier- und Umweltschutzprojekte, Nachfinanzierungen, Firmen- und Werbeanlässe, Tagungen und Jubiläen, Seminare, Symposien und Kongresse unterstützt.
Zudem werden in der Regel keine regelmässige, jährliche Beiträge ausgerichtet, sondern zumindest ein Zweijahresrhythmus beachtet.